Bildung jüdischer Gemeinschaft von der Krabbelstube bis zur Matura
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Gesang und Gebärde

14 Juni 2019
Schule, Volksschule

Die Gebärdensprache wurde über Jahrhunderte hinweg erfunden, um gehörlosen Menschen Kommunikation zu ermöglichen. Die Gebärdensprache ist eine visuelle Sprache, das bedeutet man hört sie nicht, sondern sieht sie nur. Sie wird mit den Händen geformt, ob am Kopf, Hals oder Körper.

Nicht zu verwechseln ist die Gebärdensprache mit dem Fingeralphabet. Dieses verwenden Gehörlose, um zum Beispiel Namen zu schreiben.

Die 2B VS hatte das große Glück, Teile der hebräischen Gebärdensprache im vergangenen Schuljahr zu erlernen. Tsuria ist eine unserer diesjährigen Zivildienerinnen und kann die Gebärdensprache, da sie eine Freundin hat, die diese unterrichtet. Sie lehrte die Kinder die hebräische Gebärdensprache.

Bei unserer letzten Rosch Chodesch Feier hatten sie dann die Gelegenheit, ein Medley aus hebräischen Liedern und Gebärden vorzuführen, das uns alle begeisterte.

Marion Sternberg, 2B

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Liebe Schülerinnen und Schüler!

Wir freuen uns schon sehr, wieder mit euch gemeinsam die Schultage verbringen zu können. Wichtig ist, dass wir alle zusammenhelfen, um eine Ansteckung mit dem COVID-19-Virus zu vermeiden. Daher gelten in der ZPC (so wie in allen anderen Schulen auch) bestimmte Regeln. Damit du dich schon vorbereiten kannst, haben wir die wichtigsten Regeln für das Ankommen in einem Film für dich zusammengefasst.

 

Wichtige Informationen zu COVID-19

 

Wir bitten Sie, Ihr Kind im Krankheitsfall zu Hause zu lassen bis es wieder gesund ist, und natürlich ärztlichen Rat einzuholen. Wir beziehen uns auf die „üblichen“ saisonalen Krankheiten. Wir wollen, dass Sie sowohl Ihr Kind als auch die Gemeinschaft (KlassenkollegInnen, LehrerInnen, Schulpersonal) schützen. Im speziellen Fall von Coronavirus existiert eine „Corona Hotline“, die kostenlose Telefonnummer 0800 555 621. Im Verdachtsfall (Fieber, Atemwegssymptome, UND Kontakt zu einem Verdachtsfall oder bestätigtem Fall) rufen Sie bitte die Nummer 1450.

Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Gelände des ZPC-Campus genaue Hygienevorschriften gelten:

  • Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutz (MNS) für ALLE Personen (außer Kindergartenkinder) auf dem gesamten Schulgelände (außer in den Klassen/Gruppen)
  • Eltern dürfen das Gebäude nur zum Begleiten und Abholen von Kindergartenkindern betreten (Verabschieden und Abholen der Schulkinder VOR dem Haupteingang/Windfang)
  • Desinfektion der Hände VOR Betreten des Gebäudes

 

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation!