AUFNAHME
Aufnahme als Schüler/Schülerin
Für das Schuljahr 2010/11:
Einladung zum Einschreibefest
Dienstag, 23.Februar 2010 von 13:45 bis 15:45
Telefonische Anmeldung und genauere Informationen bei Fr. Dir. Schwarz Tel.: 21640 46 230
1. Die Aufnahme der Schüler/Innen in die Schule wird von den Erziehungsberechtigten
des Schülers beantragt und erfolgt durch Unterfertigung des Aufnahmevertrages
durch den Privatschulerhalter und den Schüler (vertreten durch seine Erziehungsberechtigten)
sowie die Erziehungsberechtigten im eigenen Namen, vorausgesetzt die Bedingungen
zur Aufnahme des Schülers gemäß Aufnahmevertrag sind erfüllt.
2. Die Erziehungsberechtigten erhalten auf Antrag bei der Stipendienkommission des Privatschulerhalters (oder bei öffentlichen Stellen (MA 10)) Stipendien entsprechend den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen. Es besteht allerdings kein Anspruch auf die Zuerkennung eines Stipendiums. Die Vergabe von Stipendien durch den Privatschulerhalter wird nach Ermessen der Sozialkommission des Privatschulerhalters und in Abhängigkeit von vorhandenen Mitteln. Der Privatschulerhalter behält sich vor den Stipendienzuspruch ab der 10.Schulstufe (nach Erfüllung der Schulpflicht) von einem durch die Stipendienkommission festgelegten Notendurchschnitt der Schüler/Innen abhängig zu machen.
