Schulbekleidung
Alle SchülerInnen der Schule ab Eintritt in die 1. Volksschule sind verpflichtet in der Schule und bei Schulveranstaltungen die vorgeschriebene Schulkleidung zu tragen. Die Schulbekleidung besteht einerseits aus der Oberkörperbekleidung mit Logo der Schule (welche von den SchülerInnen von der Schule erworben werden muss), sowie andererseits aus Unterkörperbekleidung (Hosen, Röcke, etc), welche folgende Merkmale aufzuweisen hat: (i) dunkel, bzw. blau-jeansfarbig und (ii) Länge bis mindestens unter das Knie.
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