Kindergartenordnung

Bring- und Abholzeiten

Die Kinder werden im Kindergarten ab 7.30 Uhr betreut. In der Krippe startet der Kindergarten um 7.45 Uhr. Bis 9 Uhr ist das Kind in den Kindergarten zu bringen, um ihm die soziale Eingliederung in die Gruppe gut zu ermöglichen.

Der Kindergarten endet um 17.30 Uhr, in der Krippe endet die Betreuung um 17.00 Uhr.

Die Freitagsschließzeiten richten sich nach Schabbatbeginn (frühestens um 14.00 und spätestens um 15.20) und nach jüdischen Feiertagen und sind dem Ferienkalender zu entnehmen.

Wir bitten Sie Ihr Kind bis spätestens 17.00 Uhr bzw. 17.30 Uhr abzuholen und bitten um Verständnis, dass bei verspäteter Abholung für jede angefangene halbe Stunde ein Kostenersatz von € 8 verrechnet wird.

Das Morgengebet stellt einen integrativen Bestandteil des Kindergartenlebens dar, die Teilnahme am Gebet ist daher verpflichtend.

Kippot

Im Kindergarten ist das Tragen der Kippah für alle Knaben verpflichtend.

Essen

Die Kinder erhalten im Kindergarten koscheres Essen (Vormittags- u. Nachmittagsjause, Mittagessen).
Andere Esswaren und Naschereien dürfen in den Kindergarten und in das gesamte Schulareal nicht mitgebracht werden. Ausgenommen sind Obst, Gemüse und Getränke, die allerdings keinerlei Traubensaft enthalten dürfen. Zum Geburtstag dürfen Torten oder Kuchen aus der koscheren Bäckerei (mit Kaschrutband) mitgebracht werden.

Erkrankung

Wenn Ihr Kind erkrankt, verständigen wir Sie umgehend und bitten Sie Ihr Kind abzuholen. Bei Infektionskrankheiten sind wir verpflichtet, einen Infektionsfreiheitsschein des Kindes einzufordern. Es ist uns nicht gestattet, in Genesung befindlichen Kindern, Medikamente zu verabreichen. Eine Ausnahme bilden Dauermedikationen.

Sicherheitsgerechtes Verhalten

Bezüglich des sicherheitsgerechten Verhaltens von Kindern, KindergartenpädagogInnen und Begleitpersonen sind die Sicherheitsrichtlinien der Organisationsabteilung der IKG zu beachten. Entsprechende Einweisungen erfolgen jeweils am Beginn jedes Schuljahres.

Parken vor dem Schulgebäude

Außerhalb des Schulgebäudes gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrs- ordnung. Im eigenen Interesse ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.