Kindergartenordnung
Bring- und Abholzeiten
Die Kinder werden im Kindergarten ab 7.30 Uhr betreut. In der Krippe startet der Kindergarten um 7.45 Uhr. Bis 9 Uhr ist das Kind in den Kindergarten zu bringen, um ihm die soziale Eingliederung in die Gruppe gut
zu ermöglichen.
Der Kindergarten endet um 17.30 Uhr, in der Krippe endet die Betreuung um 17.00 Uhr.
Die Freitagsschließzeiten richten sich nach Schabbatbeginn (frühestens um 14.00 und
spätestens um 15.20) und nach jüdischen Feiertagen und sind dem Ferienkalender zu entnehmen.
Wir bitten Sie Ihr Kind bis spätestens 17.00 Uhr bzw. 17.30 Uhr abzuholen und bitten um Verständnis, dass
bei verspäteter Abholung für jede angefangene halbe Stunde ein Kostenersatz von € 8 verrechnet
wird.
Das Morgengebet stellt einen integrativen Bestandteil des Kindergartenlebens dar, die
Teilnahme am Gebet ist daher verpflichtend.
Kippot
Im Kindergarten ist das Tragen der Kippah für alle Knaben verpflichtend.
Essen
Die Kinder erhalten im Kindergarten koscheres Essen (Vormittags- u. Nachmittagsjause,
Mittagessen).
Andere Esswaren und Naschereien dürfen in den Kindergarten und in das gesamte Schulareal
nicht mitgebracht werden. Ausgenommen sind Obst, Gemüse und Getränke, die allerdings keinerlei
Traubensaft enthalten dürfen. Zum Geburtstag dürfen Torten oder Kuchen aus der koscheren Bäckerei
(mit Kaschrutband) mitgebracht werden.
Erkrankung
Wenn Ihr Kind erkrankt, verständigen wir Sie umgehend und bitten Sie Ihr Kind abzuholen.
Bei Infektionskrankheiten sind wir verpflichtet, einen Infektionsfreiheitsschein des Kindes einzufordern.
Es ist uns nicht gestattet, in Genesung befindlichen Kindern, Medikamente zu verabreichen.
Eine Ausnahme bilden Dauermedikationen.
Sicherheitsgerechtes Verhalten
Bezüglich des sicherheitsgerechten Verhaltens von Kindern, KindergartenpädagogInnen und
Begleitpersonen sind die Sicherheitsrichtlinien der Organisationsabteilung der IKG zu
beachten. Entsprechende Einweisungen erfolgen jeweils am Beginn jedes Schuljahres.
Parken vor dem Schulgebäude
Außerhalb des Schulgebäudes gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrs-
ordnung. Im eigenen Interesse ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

