AUFNAHME
Aufnahme als Schüler/Schülerin
1. Die Aufnahme der Schüler/Innen in die Schule wird von den Erziehungsberechtigten
des Schülers beantragt und erfolgt durch Unterfertigung des Aufnahmevertrages
durch den Privatschulerhalter und den Schüler (vertreten durch seine Erziehungsberechtigten)
sowie die Erziehungsberechtigten im eigenen Namen, vorausgesetzt die Bedingungen
zur Aufnahme des Schülers gemäß Aufnahmevertrag sind erfüllt.
2. Die Erziehungsberechtigten erhalten auf Antrag bei der Stipendienkommission
des Privatschulerhalters (oder bei öffentlichen Stellen (MA 10)) Stipendien
entsprechend den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen. Es besteht allerdings
kein Anspruch auf die Zuerkennung eines Stipendiums. Die Vergabe von Stipendien
durch den Privatschulerhalter wird nach Ermessen der Sozialkommission des
Privatschulerhalters und in Abhängigkeit von vorhandenen Mitteln. Der Privatschulerhalter
behält sich vor den Stipendienzuspruch ab der 10.Schulstufe (nach Erfüllung
der Schulpflicht) von einem durch die Stipendienkommission festgelegten
Notendurchschnitt der Schüler/Innen abhängig zu machen.

