Bäume der Erinnerung 2009
Klicken Sie hier für Bilder

AUFNAHME

Aufnahme als Schüler/Schülerin

1. Die Aufnahme der Schüler/Innen in die Schule wird von den Erziehungsberechtigten des Schülers beantragt und erfolgt durch Unterfertigung des Aufnahmevertrages durch den Privatschulerhalter und den Schüler (vertreten durch seine Erziehungsberechtigten) sowie die Erziehungsberechtigten im eigenen Namen, vorausgesetzt die Bedingungen zur Aufnahme des Schülers gemäß Aufnahmevertrag sind erfüllt.

2. Die Erziehungsberechtigten erhalten auf Antrag bei der Stipendienkommission des Privatschulerhalters (oder bei öffentlichen Stellen (MA 10)) Stipendien entsprechend den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen. Es besteht allerdings kein Anspruch auf die Zuerkennung eines Stipendiums. Die Vergabe von Stipendien durch den Privatschulerhalter wird nach Ermessen der Sozialkommission des Privatschulerhalters und in Abhängigkeit von vorhandenen Mitteln. Der Privatschulerhalter behält sich vor den Stipendienzuspruch ab der 10.Schulstufe (nach Erfüllung der Schulpflicht) von einem durch die Stipendienkommission festgelegten Notendurchschnitt der Schüler/Innen abhängig zu machen.